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   VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430   

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VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430 (https://dejure.org/2011,65998)
VG München, Entscheidung vom 12.07.2011 - M 1 K 11.1430 (https://dejure.org/2011,65998)
VG München, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - M 1 K 11.1430 (https://dejure.org/2011,65998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anlage der Fremdwerbung im unbeplanten Innenbereich; Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430
    Nachdem die nähere Umgebung auch durch Gewerbebetriebe geprägt wird, die nicht mehr nur der Gebietsversorgung dienen, fügt sich die genehmigte Werbetafel als gewerbliche Nutzung in den weiten Rahmen der Umgebungsbebauung ein (BVerwG v. 15.12.1994 Az. 4 C 19/93 ).

    Bei der Beurteilung, ob sich eine großflächige Werbetafel nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sind demgemäß nicht nur Werbeanlagen, sondern alle vorhandenen baulichen Anlagen, insbesondere auch Gebäude zu berücksichtigen (BVerwG v. 15.12.1994 Az. 4 C 19/93 ).

    Sie fügen sich deshalb vom Maß der baulichen Nutzung regelmäßig in die Eigenart der näheren Umgebung ein (BVerwG v. 15.12.1994 Az. 4 C 19/93 ).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430
    Die Umgebung des Standorts ist vielmehr durch ein Ortsbild geprägt, wie es in ländlichen Gemeinden typischerweise anzutreffen ist (vgl. BVerwG v. 11.5.2000 Az. 4 C 14/98 ).

    Es kommt auf das "Orts"-Bild also auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde an (BVerwG v. 11.5.2000 a. a. O.).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430
    Bei der Frage, ob sich ein Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung im Rahmen der Umgebungsbebauung hält, ist auf typisierende Nutzungsarten abzustellen; dabei kann grundsätzlich an die Typisierung der Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung angeknüpft werden (BVerwG v. 15.12.1994 Az. 4 C 13.93 ).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430
    Werbeanlagen, welche als Außenwerbung der Fremdwerbung zu dienen bestimmt sind, können als ein Fall der gewerblichen Nutzung betrachtet werden (BVerwG v. 3.12.1992 Az. 4 C 27/91 ).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430
    Auch mit Blick auf die überbaubare Grundstücksfläche begründet das Vorhaben keine ernstlichen Bedenken (vgl. zur Beachtlichkeit von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche auch für Anlagen der Fremdwerbung BVerwG v. 7.6.2001 Az. 4 C 1/01 ).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430
    So kommt im Hinblick auf die überbaubare Grundstücksfläche eine nur im Wege der Planung auffangbare Beeinträchtigung in Betracht, wenn etwa bei einer Hinterlandbebauung eine vorhandene Ruhelage gestört wird (BVerwG v. 25.3.1999 Az. 4 B 15/99 ).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 8.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Bauvorhaben

    Auszug aus VG München, 12.07.2011 - M 1 K 11.1430
    Das Einfügensgebot hindert also nicht daran, den vorgegebenen Rahmen zu überschreiten, sondern dies in einer Weise zu tun, die - sei es schon selbst oder sei es infolge der Vorbildwirkung - geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen (BVerwG v. 26.5.1978 Az. 4 C 8/77 ).
  • VG München, 20.06.2012 - M 9 K 10.549

    Werbeanlage; Einfügen; Werbeanlagensatzung; Nichtigkeit; Verunstaltung

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Werbetafel ihre Umgebung dominieren oder als wesensfremdes Gebilde beziehungslos zu ihrer Umgebung stehen würde (vgl. VG München v. 12.07.2011, M 1 K 11.1430 ).
  • VG Augsburg, 18.05.2012 - Au 5 K 12.364

    Errichtung einer Werbetafel; Faktisches Mischgebiet; Werbeanlagensatzung

    Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass sie per se in einem auffälligen Kontrast zu ihrer Umgebung stehen (vgl. VG München vom 12.7.2011, Az. M 1 K 11.1430; juris).
  • VG München, 21.11.2011 - M 8 K 10.5302

    Werbeanlagen; Gemengelage; Sondernutzungserlaubnis

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Werbeanlage an einer Hauswand angebracht wird oder frei steht, da eine derartige Differenzierung weder in der Rechtsprechung vorgenommen wird noch sich eine derartige Differenzierung aus dem Gesetz ergibt (VG München Urt. vom 12.07.2011Az: M 1 K 11.1430, RdNr. 22 - juris).
  • VG Augsburg, 27.04.2012 - Au 5 K 11.626

    Errichtung zweier Werbeanlagen; Innenbereich; faktisches Dorfgebiet;

    Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass sie per se in einem auffälligen Kontrast zu ihrer Umgebung stehen (vgl. VG München vom 12.7.2011, Az. M 1 K 11.1430, juris).
  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 5 K 11.373

    Verpflichtungsklage; Errichtung einer Plakatwerbetafel; Innenbereich; faktisches

    Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass sie per se in einem auffälligen Kontrast zu ihrer Umgebung stehen (vgl. VG München vom 12.7.2011 Az. M 1 K 11.1430 ).
  • VG Augsburg, 09.02.2012 - Au 5 K 10.1797

    Errichtung einer Werbeanlage; Gemengelage; Werbeanlagensatzung (unwirksam);

    Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass sie ebenso in einem auffälligen Kontrast zu ihrer Umgebung stehen (vgl. VG München vom 12.7.2011, Az: M 1 K 11.1430; juris).
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